Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1225 auf 1260 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2450 auf 2520 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer). Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 514 auf 530 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 980 auf 1010 Franken.
Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge
Die Anpassung hat auch Auswirkungen auf die obligatorische berufliche Vorsorge. Der Koordinationsabzug wird von 25 725 auf 26 460 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 22 050 auf 22 680 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7258 Franken (heute 7056 Franken) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, beziehungsweise 36 288 Franken (heute 35 280 Franken) für Personen ohne 2. Säule. Auch diese Anpassungen treten auf den 1. Januar 2025 in Kraft.