Militär und Ersatzdienst
Für die Dauer Ihres Militär-, Zivildienstes oder Zivilschutzes haben Sie Anspruch auf einen Erwerbsersatz.
Erwerbsersatz
Wenn Sie in einem Anstellungsverhältnis sind, erhält in der Regel Ihr Arbeitgeber die Erwerbsersatzleistung. Andernfalls erhalten Sie die Entschädigung direkt. Die Meldekarte erhalten Sie während Ihres Einsatzes direkt durch die entsprechenden Stellen. Diese leiten Sie vollständig ausgefüllt weiter an Ihren Arbeitgeber. Nichterwerbstätige leiten ihre Meldekarte an die kantonale Ausgleichskasse des Studienortes oder des Wohnsitzkantons weiter. Ohne Meldekarte wird keine Entschädigung ausgerichtet.