Todesfall und Hinterlassene

Todesfall und Hinterlassene

Die Sozialversicherungen unterstützen in dieser schwierigen Lebenssituation die Hinterbliebenen mit verschiedenen Leistungen.

Begünstigung im Todesfall

In der beruflichen Vorsorge ist die Begünstigung gesetzlich geregelt und im Vorsorgereglement aufgeführt.

Anspruch auf eine Lebenspartnerrente hat, wer die Anspruchsvoraussetzungen gemäss Vorsorgereglement erfüllt und die Partnerschaft im Vorsorgeplan versichert ist. Eine anspruchsbegründende Lebenspartnerschaft ist auch unter gleichgeschlechtlichen Personen möglich und ist mittels einer schriftlichen Bestätigung festzuhalten und der Pensionskasse einzureichen. Stirbt eine versicherte Person vor dem Bezug der Altersleistungen, kann die überlebende Person anstatt einer Lebenspartnerrente eine Kapitalabfindung verlangen. 

Leistungen für Hinterlassene

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) kennt Hinterlassenenrenten, welche beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern sollen, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten.

Die in der beruflichen Vorsorge versicherten Leistungen im Todesfall umfassen: Ehegatten-/Lebenspartnerrente, Waisenrente und allfälliges Todesfallkapital.

Die 1. Säule unterscheidet drei Arten von Leistungen:

  • AHV Witwenrenten
  • AHV Witwerrenten
  • AHV Waisenrenten

Damit ein Anspruch auf eine Hinterlassenenrente der AHV besteht, müssen der verstorbenen Person mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können. Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn die verstorbene Person während insgesamt eines Jahres Beiträge geleistet hat, oder die verstorbene Person versichert war und deren Ehegatte mindestens während eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat, oder der verstorbenen Person Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können.
Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartenden Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen im Referenzalter, beim Vorbezug der Altersrente, bei einer Invalidität oder im Todesfall für die Angehörigen gerechnet werden kann.

Über den Umfang der Leistungen der beruflichen Vorsorge geben das Vorsorgereglement, der Vorsorgeplan und der Vorsorgeausweis Auskunft. Für die Leistungserbringung sind diverse Unterlagen erforderlich. Bei einem Todesfall bitten wir die Hinterlassenen uns zu kontaktieren.