Invalidität
Hier finden Sie Informationen, welche Ihnen bei einer Invalidität behilflich sein können.
Erwerbsunfähigkeit
Bei Erwerbsunfähigkeit leisten die Invaliden- und Unfallversicherung zusammen mit der Pensionskasse finanzielle Hilfe. Wir verweisen Sie für weitere Informationen an die schweizerische Invalidenversicherung.
Eine Rentenvorausberechnung für Leistungen der 1. Säule gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartenden Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen im Referenzalter, beim Vorbezug der Altersrente, bei einer Invalidität oder im Todesfall für die Angehörigen gerechnet werden kann.
Die Leistungspflicht der Pensionskasse beginnt mit der Rente der IV, frühestens aber nach Ablauf der Wartefrist sowie nach Erschöpfung allfälliger Ansprüche aus einer Taggeldversicherung. Die Wartefristen für die Invalidenrente ist im Vorsorgeplan ersichtlich.