Pensionierung und Erreichen des Referenzalters
Das Erreichen des Referenzalters ist mit einigen sozialversicherungsrechtlichen Fragen verbunden, z.B. zur Beitragspflicht, zur Rentenanmeldung oder zu weiteren Leistungen.
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Die Beitragspflicht dauert bis zum Ende des Monats, in welchem Sie das ordentliche Referenzalter erreichen. Es besteht die Möglichkeit eines flexiblen Rentenbezuges (Vorbezug sowie Aufschub).
Der wichtigste Grundsatz für Rentnerinnen und Rentner: Keine Leistung ohne Anmeldung. Sowohl für die ordentliche Rente wie auch für den Rentenvorbezug oder Aufschub müssen Sie rechtzeitig die Anmeldung an die Ausgleichskasse einreichen, bei der Sie oder Ihr Arbeitgeber zuletzt für Sie abgerechnet haben.
Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartenden Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen im Referenzalter, beim Vorbezug der Altersrente, bei einer Invalidität oder im Todesfall für die Angehörigen gerechnet werden kann.
Externe Links
- 3.01 Merkblatt Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV
- 3.04 Merkblatt Flexibler Rentenbezug
- 3.06 Merkblatt Rentenvorausberechnung
- 3.08 Merkblatt Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter
- Online-Anmeldeformular für AHV-Altersrente
- Online-Anmeldeformular für die Erhöhung des anteiligen Rentenvorbezugs
- Online-Anmeldeformular für die einmalige Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter
- Online-Anmeldeformular für die Altersrente im Referenzalter nach Vorbezug
- Online-Anmeldeformular für eine Rentenvorausberechnung für die Weiterarbeit nach dem Referenzalter
- Online-Anmeldeformular für eine Rentenvorausberechnung
- Online-Anmeldeformular für Hilflosenentschädigung der AHV
- Online-Anmeldeformular Abruf oder Teilabruf der Altersrente nach Aufschub
- Rentenschätzungstool
Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wer sich in dieser Situation befindet, hat einen rechtlichen Anspruch auf EL. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.
Die Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:
- jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
- Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Hilfsmittel der AHV
Sie haben Anspruch auf Hilfsmittel der AHV und Hörgeräte der AHV, wenn Sie in der Schweiz wohnen und das Referenzalter erreicht haben, die ganze Altersrente vorbeziehen oder Ergänzungsleistungen beziehen.
Berufliche Vorsorge
Bei einer ordentlichen Pensionierung oder bereits gemeldeten vorzeitigen Pensionierung erhalten die Versicherten von der Pensionskasse automatisch 3 Monate vorher ein Formular. Für die Meldung einer vorzeitigen Pensionierung, Teilpensionierung oder eines Aufschubs nehmen Sie bitte vor Erreichen des reglementarischen Referenzalters mit uns Kontakt auf.
Anstelle der Altersrente kann eine Kapitalauszahlung eines Teils oder des gesamten Altersguthabens verlangt werden.
Versicherte können nach Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen ab Alter 50 zusätzliche Einkäufe tätigen, um Kürzungen bei einem vorzeitigen Bezug der Altersleistungen ganz oder teilweise auszugleichen.
Mit connect¦Versicherte können die versicherten Personen die Pensionierung mit Ihren persönlichen Daten simulieren.